Gewerbeimmobilien an Rhein und Ruhr

Der Verkauf von Gewerbeimmobilien bringt einige Besonderheiten mit sich. Zumeist werden Gewerbeimmobilien von institutionellen Investoren gekauft, welche planen, die Immobilie betrieblich zu nutzen. Alternativ wird die Immobilie im Bestand als Investitionsobjekt gehalten. In diesem Fall ist der Investor ein klassischer Bestandshalter.

Due Diligence – was ist das?

Büroräume

Beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie erfolgt die Ankaufsprüfung in der Regel im Rahmen einer sogenannten Due-Diligence-Prüfung. Hierbei wird das Ankaufsobjekt im Hinblick auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse analysiert. Selbstverständlich unterstützten wir Sie als Verkäufer im Rahmen des Verkaufs bei der Due-Diligence-Prüfung, indem wir alle benötigten Unterlagen zusammentragen und diese in einen Datenraum für potenzielle Käufer einstellen.

Gewerbeimmobilien verkaufen – privat oder mit Makler?

Grundsätzlich kann der Verkauf einer Gewerbeimmobilie ohne Beauftragung eines Maklers erfolgen. Wer allerdings wenig Erfahrung beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie hat, sollte auf die Zusammenarbeit mit einem Experten setzen. 1•2•3 Maklerei verfügt in den Teilbereichen der Due Diligence über professionelle Standards. Ausgezeichnete Marktkenntnisse und das Wissen um eine exakte Ermittlung des Immobilienwerts sorgen dafür, dass die Gewerbeimmobilie zum bestmöglichen Preis verkauft wird. 

Vermittlung an Investorenpool

1•2•3 Maklerei verfügt über einen Investorenpool, welcher sich aus institutionellen Investoren zusammensetzt. Zumeist sind dies Bestandshalter, welche passende Immobilien mit der Absicht einer langfristigen Halteabsicht ins Portfolio aufnehmen. Sollte die Vermittlung an einen dieser Investoren gelingen, so fällt für Sie keine Provisionszahlung an. Die Vermittlung erfolgt somit für den Verkäufer provisionsfrei. Dies kann gewährleistet werden, da die Akquise in diesem Fall bereits durch das Bestehen der Investorendatenbank erfolgt ist. Eine Provisionierung für den Verkäufer fällt beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie allein dann an, wenn der explizite Auftrag erteilt wird, die Immobilie in einem standardisierten Verkaufsprozess zu veräußern. Dies ist nur der Fall, wenn eine Platzierung im Investorenpool nicht zum Erfolg geführt haben sollte.